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SSV Gesamtverein

Hier findest du eine Übersicht über alle Mitgliedsbeiträge und kannst unseren Mitgliedsantrag herunterladen.

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Mitgliedsbeitrag

Beitragseinzug

Der Beitragseinzug erfolgt einmal jährlich im 1. Quartal des Jahres. Bei unterjährigem Eintritt erfolgt eine anteilige Berechnung des Beitrags, der Einzug erfolgt innerhalb der ersten drei Monate nach dem Eintritt.

Abteilungsbeitrag

Die Abteilungen können zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen noch zusätzliche Abteilungsbeiträge erheben. Das hierzu erteilte Lastschriftmandat ist automatisch auch für den Einzug der Abteilungsbeiträge gültig.

Mitgliedsantrag

Mitglied werden im SSV Reutlingen

Satzung

Unser aktuelle Satzung – Stand: 21.11.2023